4. August 2017

Allgemeine Geschäfts- und Trainingsbedingungen SHZ-Suchhundezentrum

Seminare, Events, Spezialtrainings

  • Durch die Anmeldung über die Homepage ist die Anmeldung definitiv und bindend.

Die Stornierungskosten betragen:

  • Bei einer Abmeldung bis 3 Monate vor dem Event erstatten wir die volle Summe zurück.
  • Bei einer Abmeldung zwischen 3 Monaten bis 6 Wochen erstatten wir 50% der vollen Summe zurück (50% Stornierungskosten)
  • Ab 4 Wochen vor dem Event sind 80% der Gesamtkosten fällig.
  • Es ist nicht Sache des Veranstalters, private Risiken von Teilnehmern zu tragen.
  • Wir empfehlen eine Annullationskostenversicherung.
  • Der Teilnahmebetrag ist im Voraus fällig und nach Erhalt der Durchführungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundehalter haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden. Der Hundehalter versichert, dass für sein Tier eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt und eine angemessene Impfung erfolgt ist.
    Versicherung ist Sache der Teilnehmenden, das SHZ lehnt jegliche Haftung ausdrücklich ab.
  • Die Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Personen, des Trainers und Tieren ausgeschlossen werden kann.
  • Allgemeinen Anstandsregeln sind einzuhalten und es ist Rücksicht auf Umwelt, Natur, Mensch und Tier zu nehmen. Das betreten von Privatgelände sollte möglichst vermieden werden.Hundekot ist jederzeit aufzunehmen und zu entsorgen.
  • Hunde mit ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten werden nicht zum Training zugelassen.
  • Die Läufigkeit, resp. Standhitze einer Hündin ist dem SHZ zu melden.
  • Der Hundehalter ist verpflichtet, über aggressives Verhalten oder Krankheiten seines Hundes im Voraus zu informieren.
  • Hilfsmittel die dem Tier Schmerzen, Ängste oder Verletzungen zufügen sind verboten. Verboten sind grundsätzlich Metall- und Lederhalsbänder mit nach innen gebogenen stumpfen oder spitzen Gliedern oder Stacheln sowie alle Geräte, die mit Stromstössen, unangenehmen akustischen Signalen oder chemischen Stoffen wirken sowie Endloswürger. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob diese untersagten Hilfsmittel im Fachhandel angeboten werden.
  • Personen, die ihrem Hund bewusst Schmerzen zufügen oder Hilfsmittel anwenden, die beim Hund Schmerzen und/oder Angst verursachen, werden ohne Rückvergütungen und Erlassungen von Gebühren und Trainingskosten vom Kurs ausgeschlossen.
  • Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial:
    Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Sie zu erkennen sind. Sollte eine Veröffentlichung der eigenen Person auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies bei der Anmeldung zu vermerken.

Mit der Akzeptanz der AGB´s wird eine Genehmigung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten erteilt. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.

Trainerausbildung Basic

Allgemeine Bestimmungen:

Teilnahmebedingungen Lehrgang

  • Hundeführer: Mindestalter 18 Jahre
  • Eigener Hund: Mindestalter 16 Wochen
  • Eigenes Fahrzeug
  • Trailkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht Bedingung
  • Kursbestätigung „Erste Hilfe am Hund“ (nicht älter als 2 Jahre).
    (Bei genügend Interessenten kann SHZ als Zusatz zur Ausbildung einen entsprechenden externen Kurs organisieren. Die Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.)

Teilnahmebedingungen Abschlussprüfung

  • Mindestens 90% des Lehrgangs wurden besucht (2 Fehltage möglich)
  • Bestandene Zwischenprüfung (kann einmalig wiederholt werden)
  • 10x Schattenlaufen bei vom SHZ zugelassenen Ausbildern (aktuelle Liste wird bei Beginn der Ausbildung ausgeteilt)
  • Bestandene Trailprüfung mit eigenem Hund Stufe 1 und 2 gem. SHZ-Prüfungsreglement (können zur Erreichung des Zertifikats auch nachgeholt werden)

Abschlussprüfung

Mündliche Theorieprüfung

Praktische Gruppenprüfung

Praktische Einzelprüfung

Zahlungskonditionen

Die Anzahlung von CHF 1´000.- ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Der Ausbildungsplatz gilt erst nach Eingang der Anzahlung als definitiv reserviert. Der Restbetrag ist bis spätestens einen Monat vor Ausbildungsstart einzuzahlen. Bei Anmeldungen, die später als 6 Wochen vor dem Termin realisiert werden, ist die komplette Gebühr unmittelbar nach Anmeldebestätigung zu überweisen. Das SHZ hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Ratenzahlungen sind nach individueller Absprache möglich. Bei Zahlungen in EUR sind 2% Aufpreis auf den Teilnahmebetrag zu bezahlen.

Durchführung

SHZ behält sich vor, bei ungenügender Anzahl Teilnehmer den Lehrgang zu verschieben, resp. abzusagen.

Rücktritt

Ein Teilnehmer kann vor Beginn des Lehrgangs zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, ein erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch SHZ wirksam. Massgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim SHZ.

Das Fernbleiben vom Lehrgang, resp. der einzelnen Ausbildungsteile gilt nicht als Rücktritt.

Im Falle eines Rücktrittes kann SHZ Aufwands- sowie Stornierungskosten verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

  • Bei einer Abmeldung bis 3 Monate vor dem Lehrgang erstatten wir die volle Summe zurück.
  • Bei einer Abmeldung zwischen 3 Monaten bis 6 Wochen erstatten wir 50% der vollen Summe zurück (50% Stornierungskosten)
  • Ab 5 Wochen vor dem Lehrgang sind 80% der Gesamtkosten fällig.
  • Bei Abbruch des Lehrgangs, Nichterscheinen oder Ausschluss werden keine Rückerstattungen gemacht.
  • Es ist nicht Sache des Veranstalters, private Risiken von Teilnehmern zu tragen.
  • Wir empfehlen eine Annullationskostenversicherung.

Das SHZ kann vor Beginn des Lehrgangs ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder deren Hunde gefährdet werden.

Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter/Referenten z.Bsp. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Ausbildungssequenzen kommen und diese abgesagt oder verschoben werden.

SHZ wird sich, insofern es möglich ist, um eine Ersatz-Sequenz zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch einen Sequenz-Ausfall oder Terminverschiebung entstehen.

Stört ein Teilnehmer den Lehrgang oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann SHZ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

Haftung

Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. SHZ als Veranstalter haftet nicht für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden oder von Dritten oder deren Hund verursacht wurden.

Der Hundehalter versichert, dass für sein Tier eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt und eine angemessene Impfung erfolgt ist.

Unwirksamkeit und Vorbehalte

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur SHZ vorbehalten.

Verschiedenes

Für die artgerechte Unterbringung seines Hundes während des Lehrgangs hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme in die Seminarräume nicht an allen Veranstaltungsorten möglich ist.

Alle Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, wenn nicht anderes angesagt wurde, stets an kurzer Leine zu halten und kontrolliert zu führen.

Kot und andere Verunreinigungen sind am Veranstaltungsort sowie auf den angrenzenden Strassen, Wegen und Grünflächen umgehend zu entfernen. Zuwiderhandlungen führen zum Kursauschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Die Hunde sind während der Veranstaltung inkl. der Pausen so zu führen oder unterzubringen, dass das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer, des Hundes selbst, anderer Artgenossen und unbeteiligter Dritter zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Speziell ist darauf zu achten, dass anhaltendes Vokalisieren vermieden wird. Zuwiderhandlungen führen zum Kursauschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Der Teilnehmer hat die Pflicht, uns über jegliche Form von Verhaltensauffälligkeiten, die im öffentlichen Bereich relevant sind (Krankheit, Angst, Aggression, Unsauberkeit, Vokalisieren, etc.) vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Wird uns ein wissentliches Verschweigen bekannt, führt dies zum Ausschluss des Seminarteilnehmers und seines Hundes. Die bereits geleisteten Gebühren werden nicht erstattet.

Das SHZ achtet stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt das SHZ keine Haftung dafür.

Über die Läufigkeit einer Hündin muss das SHZ informiert werden.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für Zihlschlacht zuständige Gericht.

Daten + Filmmaterial

Mit der Unterschrift wird die Genehmigung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten erteilt. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.

Trainerausbildung Professional

Allgemeine Bestimmungen:

Teilnahmebedingungen Lehrgang

  • Hundeführer: Mindestalter 18 Jahre
  • Eigener Hund: Mindestalter 16 Wochen (beim Praxiswochenende)
  • Eigenes Fahrzeug (beim Praxiswochenende)

Zahlungskonditionen

Die Gebühren sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, mindestens müssen jedoch CHF 99.- (bei Buchung aller 4 Wochenenden) als Anzahlung geleistet werden. Der Ausbildungsplatz gilt erst nach Eingang der Anzahlung oder des kompletten Kursgeldes als definitiv reserviert. Bei Anmeldungen, die später als 6 Wochen vor dem Termin realisiert werden, ist die komplette Gebühr unmittelbar nach Anmeldebestätigung zu überweisen. Das SHZ hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Anmeldebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Ratenzahlungen sind nach individueller Absprache möglich.

Durchführung

SHZ behält sich vor, bei ungenügender Anzahl Teilnehmer den Lehrgang zu verschieben, resp. abzusagen.

Rücktritt

Ein Teilnehmer kann vor Beginn des Lehrgangs zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, ein erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch SHZ wirksam. Massgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim SHZ.

Das Fernbleiben vom Lehrgang, resp. der einzelnen Ausbildungsteile gilt nicht als Rücktritt.

Im Falle eines Rücktrittes kann SHZ Aufwands- sowie Stornierungskosten verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

  • Bei einer Abmeldung bis 3 Monate vor dem Lehrgang erstatten wir die volle Summe zurück.
  • Bei einer Abmeldung zwischen 3 Monaten bis 6 Wochen erstatten wir 50% der vollen Summe zurück (50% Stornierungskosten)
  • Ab 5 Wochen vor dem Lehrgang sind 80% der Gesamtkosten fällig.
  • Bei Abbruch des Lehrgangs, Nichterscheinen oder Ausschluss werden keine Rückerstattungen gemacht.
  • Es ist nicht Sache des Veranstalters, private Risiken von Teilnehmern zu tragen.
  • Wir empfehlen eine Annullationskostenversicherung.

Das SHZ kann vor Beginn des Lehrgangs ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder deren Hunde gefährdet werden.

Wegen mangelnder Beteiligung, bei Ausfall der Kursleiter/Referenten z.Bsp. durch plötzliche Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Ausbildungssequenzen kommen und diese abgesagt oder verschoben werden.

SHZ wird sich, insofern es möglich ist, um eine Ersatz-Sequenz zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell daraus hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch einen Sequenz-Ausfall oder Terminverschiebung entstehen.

Stört ein Teilnehmer den Lehrgang oder widersetzt sich den Anweisungen des Kursleiters, so kann SHZ ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

Haftung

Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. SHZ als Veranstalter haftet nicht für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden oder von Dritten oder deren Hund verursacht wurden.

Der Hundehalter versichert, dass für sein Tier eine Hundehaftpflichtversicherung vorliegt und eine angemessene Impfung erfolgt ist.

Unwirksamkeit und Vorbehalte

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur SHZ vorbehalten.

Verschiedenes

Für die artgerechte Unterbringung seines Hundes während des Lehrgangs hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme in die Seminarräume nicht an allen Veranstaltungsorten möglich ist.

Alle Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, wenn nicht anderes angesagt wurde, stets an kurzer Leine zu halten und kontrolliert zu führen.

Kot und andere Verunreinigungen sind am Veranstaltungsort sowie auf den angrenzenden Strassen, Wegen und Grünflächen umgehend zu entfernen. Zuwiderhandlungen führen zum Kursauschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Die Hunde sind während der Veranstaltung inkl. der Pausen so zu führen oder unterzubringen, dass das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer, des Hundes selbst, anderer Artgenossen und unbeteiligter Dritter zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Speziell ist darauf zu achten, dass anhaltendes Vokalisieren vermieden wird. Zuwiderhandlungen führen zum Kursauschluss des Teilnehmers und seines Hundes. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

Der Teilnehmer hat die Pflicht, uns über jegliche Form von Verhaltensauffälligkeiten, die im öffentlichen Bereich relevant sind (Krankheit, Angst, Aggression, Unsauberkeit, Vokalisieren, etc.) vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Wird uns ein wissentliches Verschweigen bekannt, führt dies zum Ausschluss des Seminarteilnehmers und seines Hundes. Die bereits geleisteten Gebühren werden nicht erstattet.

Das SHZ achtet stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt das SHZ keine Haftung dafür.

Über die Läufigkeit einer Hündin muss das SHZ informiert werden.

Schutzerklärung Unterlagen

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom SHZ-Suchhundezentrum und/oder des jeweiligen Referenten dürfen weder Dokumente selbst noch einzelne Teile daraus vervielfältig, verbreitet, gesendet, Dritten zur Verfügung gestellt oder auf sonstige Weise an Dritte weitergegeben werden.

Ebenso bedarf die Verwertung bzw. Nutzung der in den Dokumenten / Schulungsunterlagen enthaltenen Texte, Abbildungen, sonstiger Inhalte und der enthaltenen Immaterialgüterrechte der schriftlichen Genehmigung durch das SHZ-Suchhundezentrum.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für Zihlschlacht zuständige Gericht.

Daten + Filmmaterial

Mit der Unterschrift wird die Genehmigung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten erteilt. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.